Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Webmuli
1. Regelungsgegenstand
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Juliane Poetke/Nautic-Electric, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Angebot/Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt. Eine Bestellung gilt nur in schriftlicher Form mit handschriftlicher Unterzeichnung des Verantwortlichen. Der Anbieter geht bei Zusendung der Bestellung davon aus, dass der Unterzeichner zeichnungsberechtigt ist.
1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
1.4. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vergütung
2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3. Leistungszeit
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung derLeistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
4. Mitwirkung des Kunden
Die Mitwirkung des Kunden wird im Leistungsvertrag geregelt.
5. Haftung
5.1 Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiteres ist im Leistungsvertrag geregelt.
6. Abnahme
6.1. Abnahmetermine werden einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von 7 (sieben) Werktagen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtlicheMängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Gerichtsstand ist Oranienburg.
8.3. Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online- Dienstleistungsverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.